Betriebliches Eingliederungs-
management

Gemeinsam. Stark.
Gemeinsam stark.

Jedes Jahr verlassen Hunderttausende von Arbeitnehmern in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen das Arbeitsleben. Dieser Verlust stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, da wertvolles Fachwissen verloren geht und es schwierig ist, qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde im Mai 2004 das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als unternehmerische Aufgabe eingeführt. Im Rahmen des BEM erhalten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern unterstützende Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, um ihre Leistungsfähigkeit zu steigern oder wiederherzustellen. Bei planzeit sind wir stolz darauf, Ihnen präsentieren zu können, was wir in enger Abstimmung mit dem Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement der Deutschen Rentenversicherung entwickelt haben. Mit unserer Expertise und Erfahrung stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihren Mitarbeitern den Wiedereinstieg ins Berufsleben erfolgreich zu gestalten.

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Ablauf des B.E.M.-Verfahrens

SCHRITT #1

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Liegen bei einem Beschäftigten innerhalb der vergangenen 12 Monaten nach Erkrankung insgesamt Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen vor, so bietet sich die Einleitung des B.E.M.-Verfahrens an.

SCHRITT #1

SCHRITT #2

Initialkontakt

Anschließend empfiehlt es sich mit den betroffenen Mitarbeitern in Kontakt zu treten und auf einer soliden Vertrauensbasis gemeinschaftlich die nachfolgenden Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. In den Verkehr gebrachter Schriftverkehr, Protokolle und Dokumente, werden in der eigens dafür definierten Dokumentenablage unseres Tools gesichert.

SCHRITT #3

Informationsgespräch

In dieser Gesprächsrunde werden den betroffenen Beschäftigten alle Möglichkeiten und Grenzen des B.E.M. zur Wiedereingliederung offengelegt. Besteht seitens des Mitarbeiters kein Wunsch an einem vertrauensvollen Gespräch unter vier Augen, ist das Hinzuziehen einer Vertrauens- oder Kontaktperson sinnvoll. Gesprächsinhalte werden dokumentiert und der Ausgang der Entscheidung über eine freiwillige Durchführung des B.E.M-Verfahrens bzw. einer Ablehnung festgehalten.

SCHRITT #3

SCHRITT #4

Eingliederungsgespräch

In diesem Schritt werden weitere, fehlende Daten erhoben, die zur erfolgreichen Durchführung der Maßnahmen notwendig sein könnten. Hierzu zählen bspw. Untersuchungen durch Personal-, Werks- oder Betriebsärzte nach schriftlicher Einwilligung des Beschäftigten. Im Anschluss werden im Rahmen eines Maßnahmenplans gemeinsam Strategien erarbeitet, wie z.B.: Veränderungen in der Arbeitsorganisation, eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Qualifizierungsmaßnahmen etc.

SCHRITT #5

Durchführung von Maßnahmen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben gemeinschaftlich dafür Sorge zu tragen, dass vereinbarte Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Die beteiligten Arbeitnehmer werden hierbei begleitend unterstützt, sodass auf potenzielle Kurskorrekturen zur Besserung zeitnah reagiert werden kann.

SCHRITT #5

SCHRITT #6

Abschlussgespräch

Im letzten Schritt ist zu prüfen, ob die durchgeführten Maßnahmen zur Besserung des Gesundheitszustandes und der Zufriedenheit des Beteiligten geführt haben, oder ob weitere Schritte notwendig sind, um weitere oder noch vorliegende gesundheitliche Einschränkungen zu beseitigen.

Lösungsorientiert

Stärkt die Mitarbeiter.
Stärkt die Firma.
Stärkt die Menschen dahinter.

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